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Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeitarbeit

Hier ein Auszug zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma

mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstrasse 16, 75175 Pforzheim

 

Die AGB der Firma mds -mein Dienstleister- UG (haftungsbeschränkt) sind teilweise noch in Bearbeitung, und werden in den folgenden Monaten erweitert.

Sollte eine Bestimmung der AGB´s oder eine Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, sollen alle übrigen Bestimmungen unberührt und wirksam bleiben. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeitarbeit

der Firma mds, mein Dienstleister

UG (haftungsbeschränkt)

 

Stand: 04/2014

S. 1/6

 

mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist ein Unternehmen der Zeitarbeit. mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist im Besitz einer Erlaubnis zur Gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 07 Aug.1972 – BGBI. I S. 1393, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit/ Agentur für Arbeit Nürnberg, am 24.04.2014.

 

1. Geltungsbereich; Angebote; Schriftform

 

1.1Diese AGB´s gelten für die vertragliche Beziehung zwischen dem Entleiher

(nachfolgend Kunde genannt)

 

xxx

 

xxx

xxx

 

und dem Verleiher

 

mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt)

Zeppelinstrasse 16

75175 Pforzheim

 

über die Überlassung von Leiharbeitnehmern (nachfolgend Zeitarbeitnehmer genannt) und für auf den Abschluss eines solchen Vertragsverhältnisses gerichtete Angebote von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) gelten auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) den nachstehenden Bedingungen (AGB) sowie den Bedingungen des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages. Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen worden ist.

 

1.2 Angebote von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsverträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 126 Abs. 2 BGB der Schriftform, insbesondere der schriftlichen Unterzeichnung durch mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und den Kunden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages, unabhängig davon, ob diese Haupt- oder Nebenpflichten der Parteien betreffen.

Werden solche mit dem Zeitarbeitnehmer getroffen, sind diese ohne eine dieser Schriftform genügende Zustimmung von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) nicht wirksam.

 

 

2. Vertragsdauer; Beendigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

 

2.1 Soweit in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, ist dieser auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Soweit ein Zeitarbeitnehmer über den in dem Arbeitnehmerüberlassungsund

Personalvermittlungsvertrag genannten

Beendigungszeitpunkt hinaus für den Kunden tätig wird, gilt der Einsatz als zu den in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag und diesen AGB genannten Bedingungen einverständlich verlängert.

2.2 Beide Parteien sind berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einer Frist von einer Woche zum Ablauf einer Kalenderwoche ordentlich zu kündigen. Beendet der Kunde den Einsatz des Zeitarbeitnehmers vor Ablauf der in Satz 1 genannten Kündigungsfrist, so ist er verpflichtet, den Stundenverrechnungssatz einschließlich etwaiger Zuschläge, Auslösen und sonstiger vereinbarter Aufwandserstattungen für jede bis zum Ablauf der in Satz 1 genannten Kündigungsfrist nicht abgenommene Arbeitsstunde an mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen (Ausfallvergütung).

 

2.3 Das Recht beider Parteien, den Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag aus wichtigem Grunde jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund für eine

fristlose Kündigung durch mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a. seine Zahlungen einstellt oder für den Kunden die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragt wird,

b. mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag oder einem anderen Vertragsverhältnis mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) gegenüber in Verzug geraten ist und er trotz angemessener Fristsetzung von vier Wochen nicht leistet,

c. seine Pflichten zur Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitssicherheit des Zeitarbeitnehmers nicht erfüllt.

 

2.4 Eine Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages gleich aus welchem Grunde bedarf der Schriftform und kann wirksam nur mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) gegenüber ausgesprochen werden. Eine dem Zeitarbeitnehmer gegenüber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

 

 

3. Vergütung; Zurückbehaltungsrecht; Aufrechnung; Abtretung

 

3.1 mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, für jede von dem überlassenen Zeitarbeitnehmer geleistete Arbeitsstunde eine Vergütung in Höhe des in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zuzüglich etwaiger Zuschläge, Auslösen, Fahrtkosten usw. zu berechnen.

Inwieweit solche Auslösen, Fahrtkosten usw. von dem Kunden zu zahlen sind, ergibt sich aus den im Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Höhe der Vergütung, die der Kunde für die Überlassung des Zeitarbeitnehmers an mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen

hat, richtet sich ausschließlich nach den im Arbeitnehmerüberlassungs- und

Personalvermittlungsvertrag getroffenen Vereinbarungen und ist unabhängig von der Vereinbarung zwischen mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und dem Zeitarbeitnehmer. Grundlage für die Berechnung der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist die

Entfernung zwischen dem jeweiligen Niederlassungssitz von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und dem vereinbarten Einsatzort, nicht die Wohnung des Zeitarbeitnehmers. Die Anschrift des jeweiligen Niederlassungssitzes der jeweiligen mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und insbesondere der in Ziffer 1 vereinbarte Einsatzort sind dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag zu entnehmen.

 

3.2 Zuschläge für Mehrarbeit werden für Stunden fällig, die die in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag vereinbarte wöchentliche

Arbeitszeit übersteigen. Grundsätzlich gilt, dass unabhängig von der in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit Mehrarbeitszuschläge für Stunden berechnet werden, die über eine werktägliche Arbeitszeit im Umfang von acht Arbeitsstunden hinausgehen.

Für solche Mehrarbeitsstunden werden folgende Zuschläge berechnet:

bis zur 45. Wochenstunde Mehrarbeitszuschlag 25 %

ab der 46. Wochenstunde Mehrarbeitszuschlag 50 %

Folgende sonstige Zuschläge werden von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) berechnet:

Samstagszuschlag 50 %

Sonntagszuschlag 100 %

Zuschlag für Arbeit nach 14.00 Uhr am

Heiligabend und Silvester 100 %

Feiertagszuschlag 150 %

Spätarbeit zuschlag 15 %

Nachtarbeit zuschlag 25 %

Wechselschichtzuschlag 15 %

Erschwerniszulagen/Schmutzzulagen gemäß den im jeweiligen Kundenbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer geltenden Bedingungen.

Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr geleistete Arbeit.

Spätarbeit ist die in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr geleistete Arbeit, sofern die regelmäßige

Arbeitszeit nach 17:00 Uhr endet.

Nachtarbeit ist die in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistete Arbeit. Schichtarbeit ist dann gegeben, wenn regelmäßig in Wechselschicht gearbeitet wird. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Die Zuschläge werden jeweils auf den im Zeitpunkt der geleisteten Arbeitsstunde geltenden Stundenverrechnungssatz berechnet.

 

3.3 Auf das Arbeitsverhältnis zwischen mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und dem Zeitarbeitnehmer finden die iGZ Tarifverträge Anwendung. Soweit nach Beginn der Laufzeit des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages Erhöhungen der nach Maßgabe dieses Tarifvertrages an den Zeitarbeitnehmer zu zahlenden Entgelte (einschließlich Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder sonstiger Sondervergütungen) oder Aufwandsersatzleistungen wirksam werden, ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag genannten Stundenverrechnungssatz entsprechend zu erhöhen. Hierbei ist in Ansatz zu bringen, dass sich der Stundenverrechnungssatz zu 90% ausschließlich auf Grundlage desEntgelts des Zeitarbeitnehmers berechnet, während 5% des Stundenverrechnungssatzes

ausschließlich durch an den Zeitarbeitnehmer zahlbare

Aufwendungsersatzleistungen begründet sind. Die Sätze 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, wenn eine Erhöhung der Entgelte usw. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund eines Wechsels des anzuwendenden Tarifvertrages eintritt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die vorstehend genannten Erhöhungen desEntgelts des Zeitarbeitnehmers bzw. der diesem zu zahlenden Aufwandsersatzleistungen für mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) jeweils zu keiner bzw. zu einer geringeren Erhöhung der Lohn- und/oder Lohnnebenkosten führen. Ggf. ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) lediglich berechtigt, die entsprechend erhöhten Lohn- und Lohnnebenkosten in die ursprüngliche Kalkulation einzustellen und einen so kalkulierten höheren Stundenverrechnungssatz

zu verlangen.

 

3.4 Soweit für den überlassenen Zeitarbeitnehmer für die Dauer der Überlassung an den Kunden Branchenzuschläge zu zahlen sind, ohne dass diese von

mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) kalkuliert worden waren, oder höhere Branchenzuschläge zu zahlen sind, als von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) bei Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages kalkuliert, und deren Zahlbarkeit (1.) nach den im Hinblick auf die Anwendbarkeit eines Branchenzuschlagstarifvertrages in

dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag dokumentierten

Informationen des Kunden für mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) nicht erkennbar war oder (2.) darauf zurückzuführen ist, dass sich diese dokumentierten Informationen des Kunden geändert haben, verpflichtet sich der Kunde, mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) von sämtlichen mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) hierdurch entstehenden Aufwendungen freizustellen; dies gilt insbesondere für etwaige hierdurch begründete Lohnnachzahlungen, nachzuzahlende

Sozialversicherungsabgaben, Geldstrafen oder Bußgelder.

 

3.5 Die Abrechnung der von dem Zeitarbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden gegenüber dem Kunden erfolgt auf Grundlage der von dem Zeitarbeitnehmer

geführten Zeitnachweise. Die Zeitarbeitnehmer von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) werden dem Kunden wöchentlich den jeweiligen Zeitnachweis vorlegen. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden zu prüfen und abzuzeichnen. Der Kunde erklärt sich einverstanden als Alternative zum Führen von Zeitnachweisen dem Einsatz einer elektronischen Zeiterfassung zuzustimmen. Bedient sich mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zur Erfassung und Abrechnung der durch die überlassenen

Zeitarbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden einer beim Kunden installierten elektronischen Zeiterfassung, so wird die Richtigkeit der abgerechneten Arbeitsstunden

vom Kunden automatisch bestätigt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Rechnungsdatum eine Korrektur anmeldet. mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) wird den Kunden mit jeder Rechnung ausdrücklich auf die Korrekturmöglichkeit und die Folgen seines Handelns hinweisen.

 

3.6 Die Vergütung wird von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) jeweils wöchentlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist – auf elektronischem Weg per Mail. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Leistet der Kunde auf die jeweilige Rechnung hin keine Zahlung, gerät er sieben Tage nach Zugang dieser Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

3.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) über den Betrag verfügen kann. Der Kunde verpflichtet sich, keine unmittelbaren Zahlungen an den Zeitarbeitnehmer zu leisten; im Falle einer unmittelbaren Zahlung an den

Zeitarbeitnehmer wird der Kunde hierdurch nicht von seiner mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtung befreit.

 

3.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen die Vergütungsforderungen von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn die dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche bzw. die aufgerechneten Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Abtretung der mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) gegenüber bestehenden Ansprüche ist nur zulässig, wenn mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) dem vorher schriftlich zugestimmt hat.

 

 

4. Vermittlungsprovision

 

4.1 Sofern der Kunde oder ein mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen mit einem von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zuvor an den Kunden überlassenen Zeitarbeitnehmer während der Überlassung oder innerhalb von sechs Monaten nach

Beendigung dieser Überlassung einen Arbeitsvertrag schließt, gilt der Zeitarbeitnehmer als von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) vermittelt, soweit nicht der Kunde nachweisen kann, dass mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) für die Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer nicht ursächlich geworden sind. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde oder ein mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen den Zeitarbeitnehmer vor einer erstmaligen Überlassung einstellt und mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zuvor ein Angebot zur Überlassung dieses Zeitarbeitnehmers abgegeben hat. Für eine Vermittlung gemäß Satz 1 oder 2 erhält mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) von dem Kunden ein Vermittlungshonorar in der in dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungs- und personalvermittlungsvertrag vereinbarten Höhe zuzüglich Umsatzsteuer. Erfolgt die Übernahme vor der erstmaligen Überlassung, erfolgt die Berechnung des Vermittlungshonorars aufgrund des angebotenen Stundenverrechnungssatzes und beträgt das 180-fache hiervon. Das Vermittlungshonorar verringert sich für jeden Monat der unmittelbar vorhergehenden ununterbrochenen

Überlassung an den Kunden um 1/12. Sofern der Kunde nachweist, dass der Aufwand für die Gewinnung eines mit dem übernommenen Zeitarbeitnehmer vergleichbaren Arbeitnehmers geringer ist, als das Vermittlungshonorar gemäß Satz 3 oder 4, verringert sich dieses um ½; es beträgt jedoch mindestens den Betrag, der dem Aufwand für die Gewinnung eines vergleichbaren Zeitarbeitnehmers entspricht.

 

 

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

 

5.1 Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers in dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum und in dem jeweils

vereinbarten zeitlichen Umfang abzunehmen. Soweit in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag nichts anderes vereinbart ist,

gilt eine kalenderwöchentliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers von 40,00 Stunden und eine kalendertägliche Arbeitszeit von 8,00 Stunden als vereinbart. Kommt der Kunde mit der Annahme der Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers ganz oder teilweise in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, neben der Vergütung für die nicht abgenommenen Arbeitsstunden des Zeitarbeitnehmers den mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, sich dasjenige anrechnen zu lassen, was mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) durch die anderweitige Verwendung der Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

5.2 Der Kunde ist befugt, dem Zeitarbeitnehmer im Rahmen der jeweils vereinbarten Tätigkeit tätigkeitsbezogene Weisungen zu erteilen und deren Einhaltung zu überwachen. Das Recht, arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen oder dem Zeitarbeitnehmer Urlaub oder bezahlte/unbezahlte Freizeit zu gewähren, bleibt ausschließlich mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) vorbehalten. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Kunden entsteht nicht.

 

5.3 Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeit sowie die zeitliche Lage dieser Tätigkeit sind ausschließlich mit mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zu vereinbaren. Der Kunde darf den Zeitarbeitnehmer nur mit Tätigkeiten beauftragen, die im Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag genannt sind. An den Zeitarbeitnehmer dürfen nur solche Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel ausgegeben werden, die für die Verrichtung dieser Tätigkeiten erforderlich sind und den jeweils gültigen Bestimmungen über Arbeitssicherheit genügen. Der Zeitarbeitnehmer darf nicht mit dem Umgang mit Geld, Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen betraut werden, wenn dies in dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

5.4 Der in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag genannte Einsatzort ist Berechnungsgrundlage des Stundenverrechnungssatzes

sowie etwaiger Auslösen, eines Fahrgeldes oder sonstiger Aufwandsersatzleistungen. Ändert der Kunde diesen Einsatzort und entstehen hierdurch für mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) oder den Zeitarbeitnehmer höhere Aufwendungen, so ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Stundenverrechnungssatz entsprechend zu erhöhen oder die erhöhten Aufwendungen in Form einer Auslöse, eines Fahrgeldes oder sonstiger Aufwandsersatzleistungen ersetzt zu verlangen.

 

5.5 mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, einen überlassenen Zeitarbeitnehmer jederzeit abzurufen und ihn ggf. durch einen anderen Zeitarbeitnehmer, der die für den Einsatz bei dem Kunden erforderliche Qualifikation aufweist, zu ersetzen.

 

5.6 Der Kunde informiert mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich, wenn ihm nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages ein Zeitarbeitnehmer

überlassen werden soll oder überlassen wird, mit der der Kunde in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Überlassung in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Die Informationspflicht gemäß Satz 1 besteht gleichermaßen, wenn der Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Überlassung mit einem Unternehmen in einem Arbeitsverhältnis stand, das mit dem Kunden einen Konzern im Sinne des § 18 AktG bildet. Sofern in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Überlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 AktG bildenden Unternehmen bestand, wird der Kunde mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich die wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kunden gemäß § 9 Nr. 2 AÜG mitteilen.

 

5.7 In gleicher Weise informiert der Kunde mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich, wenn ihm nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages ein Zeitarbeitnehmer überlassen werden soll oder überlassen wird, der in

dem Einsatzbetrieb in den letzten vier Monaten vor Beginn der Überlassung durch mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) bereits über einen anderen Verleiher eingesetzt war.

 

5.8 Der Zeitarbeitnehmer darf von dem Kunden nicht in einem Betrieb, der dem Baugewerbe im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 1b AÜG angehört, für Tätigkeiten eingesetzt werden, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Sofern ein solcher Einsatz des Zeitarbeitnehmers gleichwohl erfolgt, haftet der Kunde mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) für die hierdurch entstehenden Schäden und Aufwendungen.

 

 

6. Fürsorgepflicht des Kunden; Arbeitssicherheit

 

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die sich aus § 618 BGB ergebenden Fürsorgepflichten und Schutzmaßnahmen gegenüber dem Zeitarbeitnehmer einzuhalten. Hierunter fällt auch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, deren Überwachung allein dem Kunden obliegt. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Kunde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Genehmigung einzuholen, falls der Zeitarbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag oder in sonstiger Weise über die nach Maßgabe des Arbeitszeitgesetzes zulässigen Arbeitszeiten

hinaus beschäftigt werden soll.

 

6.2 Der Kunde gestattet dem Zeitarbeitnehmer die Nutzung seiner Sozialeinrichtungen und -dienste in demselben Umfang, in dem auch seine Arbeitnehmer

diese nutzen können und benachrichtigt mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) sobald der Zeitarbeitnehmer hierbei geldwerte Vorteile gewährt bekommt.

 

6.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Zeitarbeitnehmer während seines Einsatzes den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts unterliegt; die hieraus sich ergebenden Arbeitgeberpflichten obliegen während des Einsatzes gemäß § 11 Abs. 6 AÜG dem Kunden. Der Zeitarbeitnehmer wird im Kundenbetrieb organisatorisch

eingegliedert. Er ist daher berechtigt, alle betrieblichen Einrichtungen des Kunden zur Arbeitssicherheit in Anspruch zu nehmen. Der Kunde verpflichtet

sich, organisatorisch sicher zu stellen, dass der Zeitarbeitnehmer diese betrieblichen Einrichtungen ungehindert nutzen kann. Der Kunde hat den Zeitarbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 6 AÜG vor Beginn seiner Tätigkeit und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei seiner Tätigkeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.

 

6.4 Die für die jeweils von dem Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung die über Schutzhelm, Sicherheitsschuhe

und Arbeitshandschuhe hinausgeht, wird von dem Kunden unentgeltlich gestellt, soweit dies für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie eine etwaige Gesundheitsuntersuchung werden ausschließlich vom Kunden sichergestellt. Weiterhin stellt ausschließlich der Kunde unentgeltlich die für die Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers erforderlichen Werkzeuge oder sonstigen Arbeitsmittel. Soweit dies erfolgt, hat ausschließlich der Kunde für die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände durch den Zeitarbeitnehmer Sorge zu tragen.

 

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) einen Arbeits- oder Wegeunfall des Zeitarbeitnehmers unverzüglich schriftlich zu melden und innerhalb von drei Arbeitstagen nach erstmaliger Kenntnis von dem Unfall einen ausführlichen schriftlichen Unfallbericht zu übersenden, der den Anforderungen des § 193 SGB VII genügt. In gleicher Weise ist der Kunde verpflichtet, den Arbeits- oder

Wegeunfall gemäß § 193 SGB VII unverzüglich seiner Berufsgenossenschaft zu melden. Der Kunde wird weiterhin innerhalb derselben Frist der in für die mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zuständigen Berufsgenossenschaft unaufgefordert eine Kopie des Unfallberichts übersenden und dieser sämtliche zur Aufklärung des Arbeits- oder Wegeunfalls erforderlichen Auskünfte erteilen. Auf Verlangen des Zeitarbeitnehmers ist diesem ebenfalls eine Kopie des Unfallberichts auszuhändigen.

 

6.6 Der Kunde informiert mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) vor Beginn der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers über alle wesentlichen Merkmale dieser Tätigkeit, die für deren Ausübung erforderliche Qualifikation, über eine erforderliche Schutzausrüstung sowie eine erforderliche Gesundheitsuntersuchung. Der Kunde räumt mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) und den Beauftragten von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) zur Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten das Recht ein, während der Arbeitszeiten des Zeitarbeitnehmers und in Absprache

mit dem Kunden den Arbeitsplatz des Zeitarbeitnehmers aufzusuchen.

 

6.7 Sofern der Zeitarbeitnehmer eine Tätigkeit in dem Betrieb des Kunden wegen nicht ausreichender Sicherheitseinrichtungen oder einer nicht in ausreichender

Weise vorgenommenen Unterweisung in Arbeitssicherheit ablehnt, hat der Kunde mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) die Vergütung für die hierdurch entstehenden Ausfallzeiten zu leisten; höchstens jedoch für die Zeit bis zum Ablauf der für den jeweiligen Einsatz geltenden ordentlichen Kündigungsfrist.

 

 

7. Geheimhaltung; Datenschutz; Gleichbehandlungsgesetz

 

7.1 Die Zeitarbeitnehmer haben sich gegenüber mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) – soweit arbeitsrechtlich zulässig - arbeitsvertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Kunden verpflichtet.

 

7.2 mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, dass alle zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungs-

und Personalvermittlungsvertrages notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, etwaige ihm bekannt werdende Daten des Zeitarbeitnehmers datenschutzkonform zu speichern und zu verarbeiten.

 

7.3 Der Kunde versichert, dass die von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) überlassenen Zeitarbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht nach § 7 AGG benachteiligt werden. Bei Benachteiligung wird mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) von der Überlassungspflicht frei.

 

 

8. Haftung; Gewährleistung; Verzug; Rücktritt vom Vertrag

 

8.1 Der Zeitarbeitnehmer übt während des Einsatzes seine Tätigkeit ausschließlich unter Leitung und Aufsicht des Kunden aus. Daher haftet mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) nicht für Schäden, die der Zeitarbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Insbesondere haftet mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) nicht für die Arbeitsergebnisse des Zeitarbeitnehmers.

 

8.2 mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) haftet nur für die Bereitstellung und ordnungsgemäße Auswahl eines für die Tätigkeit geeigneten und qualifizierten Zeitarbeitnehmers (Auswahlhaftung). Die Haftung von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) erfasst dabei nur eine vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommene Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten; im Falle von Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.

Die Haftung von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder der Schaden infolge der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. Die Haftung von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist ausgeschlossen,

wenn der überlassene Zeitarbeitnehmer mit Geldangelegenheiten oder einer im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht vereinbarten Tätigkeit betraut wird.

 

8.3 Der Kunde hat den Zeitarbeitnehmer unverzüglich nach Aufnahme seiner Tätigkeit darauf zu prüfen, ob er für jede von diesem auszuübende Tätigkeit geeignet ist. Erachtet der Kunde die fachliche Qualifikation des überlassenen Zeitarbeitnehmers für die von diesem auszuübende Tätigkeit nicht für genügend, ist dies mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden nach Beginn der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers, mitzuteilen. In diesem Fall wird ihm mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten eine Ersatzkraft stellen. Ist ihr dies nicht möglich, kann der Kunde den Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Erfolgt eine rechtzeitige Rüge gemäß Satz 2 nicht, kann der Kunde nachfolgend nicht mehr geltend machen, die fachliche Qualifikation des überlassenen

Zeitarbeitnehmers sei für die in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und

Personalvermittlungsvertrag genannte Tätigkeit nicht genügend.

 

8.4 Durch die Auswahl eines zur Erfüllung eines Arbeitnehmerüberlassungs- und

Personalvermittlungsvertrages an den Kunden zu überlassenen Zeitarbeitnehmers konkretisiert sich die vertragliche Verpflichtung der mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) aus dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag auf die Überlassung ausschließlich dieses Zeitarbeitnehmers. Nimmt dieser Zeitarbeitnehmer seine Arbeit nicht auf, oder setzt er sie nicht fort, ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist ihr dies jedoch nicht möglich, wird mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) von der Überlassungsverpflichtung frei. mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und vom Kunden etwaig geleistete Vorauszahlungen unverzüglich zurückzahlen. In den Fällen des Satz 2 haftet mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) für etwaige hierdurch verursachte Schäden nur, wenn mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) die Nichtaufnahme oder Einstellung der Tätigkeit zu vertreten hat. Umstände aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) die Überlassung eines geeigneten Zeitarbeitnehmers dauerhaft oder zeitweise

wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Krankheit, Epidemien, behördliche Anordnungen – hat mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt), die Überlassung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Arbeitnehmerüberlassungs-

und Personalvermittlungsvertrag zurückzutreten.

 

8.5 Lehnt der Kunde den von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) an ihn überlassenen Zeitarbeitnehmer ab und steht mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) eine gleichwertige Ersatzkraft nicht zur Verfügung, ist mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Kunden von dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag zurückzutreten.

Entsprechendes gilt, wenn der in dem Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag genannte Zeitarbeitnehmer seine Tätigkeit bei dem mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) aus einem anderen Grunde nicht aufnehmen kann oder zu einem späteren Zeitpunkt beenden muss.

 

8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen der Ziff. 8 nicht verbunden.

 

 

9. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anwendbares Recht

 

9.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist am Sitz der jeweiligen Niederlassung von mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt).

 

9.2 Ist der Kunde Kaufmann gemäß § 38 Abs. 1 ZPO, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten

aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Wechsel und Scheckforderungen sowie für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses bei dem für Pforzheim zuständigen Amts- oder Landgericht; unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand. mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

9.3 Auf das zwischen dem Kunden und mds, mein Dienstleister UG (haftungsbeschränkt) bestehende Vertragsverhältnis sowie alle sonstigen zwischen diesen Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit zwingendes Recht der Europäischen Union dies erfordert, gelten auch diese Bestimmungen.

 

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages unwirksam sein oder werden, oder der Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages hiervon unberührt. In

diesem Falle haben die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem Zweck des Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsvertrages möglichst weitgehend entspricht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die AGB wurden zur Kenntnis genommen,

 

 

Pforzheim, den

 

 

 

 

 

 

Ort, Datum, Unterschrift (Entleiher/ Kunde)

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